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Angewiesen auf das Auto?

Angewiesen auf das Auto: Wer ist es und welche Ansprüche ergeben sich daraus?

Die Parksituation in Bremen ist an vielen Stellen ein Graus: Viele Autofahrer*innen stellen ihre Fahrzeuge an den unmöglichsten Stellen ab – ganz egal, ob dadurch andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet werden oder ob sie den Verkehrsfluss beeinträchtigen. In Diskussionen darüber wird oft das Argument “Aber ich bin angewiesen auf mein Fahrzeug – das muss ja irgendwo stehen!” verwendet. Doch wer ist das wirklich?

Bei der Antwort auf diese Frage unterscheide ich zwischen den Menschen, die glauben, sie seien auf ein Fahrzeug angewiesen und jenen, die wirklich einen rechtlichen Anspruch auf Sonderregelungen beim Parken haben. 


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Spiel auf Zeit beim rechtswidrigen Gehwegparken?

In unserem Beitrag zum Gehwegparken vom Januar 2021 hatten wir auf eine beim Verwaltungsgericht Bremen anhängige Klage gegen das illegale aufgesetzte Gehwegparken aufmerksam gemacht.  Nun gibt es ein Urteil: Es wurde am 22.2.22 veröffentlicht und gibt den Kläger*innen u.a. darin recht, dass das (nicht per Beschilderung genehmigte) aufgesetzte Gehwegparken rechtswidrig ist und dass sich Falschparkende nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen können. Greifen die Behörden jetzt endlich durch?

Biebricher Straße, Bremen; Foto: Wolfgang Köhler-Naumann

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Teilstrecke Wallring Bremen: Vielen Dank! Mehr davon!

Der „Wallring“ ist eine ringförmige Premium-Radfahrroute um die Bremer Innenstadt, die die weiteren geplanten Premiumrouten miteinander verbinden soll.

Abb. 1 Wallring, aus: Vorlage Nr.19/633(S) für die Sitzung der Deputation Umwelt, … am 02.05.2019 

Der erfreuliche Anlass für den heutigen Bericht ist, dass erneut einige hundert Meter des Wallringes gestaltet und in Betrieb genommen wurden – ganz unspektakulär, ganz praktisch, ganz wirksam.

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Barrierefreiheit (Teil 3): Teilhabe am Fahrzeugverkehr

Einleitung

Die Stadt Bremen steht vor einer großen Herausforderung. Sie muss öffentliche Verkehrsräume inklusiv gestalten und dabei eine gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten ermöglichen. Dies folgt aus der UN-Konvention über die Rechte Behinderter (UN-BRK), die sich in Gesetzen des Bundes und Bremens niedergeschlagen hat (siehe Teil 1). Das Anliegen einer Mobilität für Alle wurde in den letzten hundert Jahren seit der Massenmotorisierung nach dem Ersten Weltkrieg bis ins 21. Jahrhundert  vernachlässigt. Denn das Maß aller Dinge in der Verkehrs- und Stadtplanung war lange Zeit das Automobil, nicht der Mensch mit allen seinen physischen und mentalen Möglichkeiten.

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Frauen und Fahrrad im 19. Jahrhundert in Bremen

oder: Wie die Deutschen schöner und glücklicher werden könnten (Ricarda Huch)

Die Freie Hansestadt Bremen war eine Vorreiterin bei der erfolgreichen Förderung des Fahrradfahrens in Deutschland im 19. Jahrhundert1. Und heute ist in Bremen jede/r zweite RadlerIn eine Frau – mindestens. Das war aber vor 150/160 Jahren keineswegs der Fall. Das Fahrrad – zunächst als Hochrad entwickelt – war ein männliches Fortbewegungsmittel. Söhne wohlhabender Kaufleute, Fabrikanten und Adliger konnten sich so etwas leisten, denn 1880 kostete ein Hochrad immerhin mindestens 200 Mark, für die arbeitende Bevölkerung war das unerschwinglich. Noch 1912 kostete das billigste Tourenrad 30 Mark, das entsprach zwei Wochenlöhnen eines Arbeiters.2

Frauen, die Lust auf Sport und Bewegung hatten, gab es viele, und das Fahrrad war eine attraktive, wenn auch gefährliche Möglichkeit. Doch es standen im Wesentlichen drei Hindernisse zwischen Fahrrad und Frau: Die gesellschaftlichen Normen und die (daraus folgende) Bekleidung, der langsame technische Wandel sowie der Preis für ein Fahrrad.


Der Durchbruch: Niederrad mit Luftbereifung (Foto: Museumsdorf Cloppenburg – Niedersächsisches Freilichtmuseum)

Erst mit der Erfindung des Niederrades 1885 (und der Luftbereifung 18883), seiner Serienproduktion und den damit sinkenden Preisen setzte sich das Fahrrad in der ganzen Bevölkerung – und damit auch bei den Frauen – durch.4 Frauen und Fahrrad im 19. Jahrhundert in Bremen weiterlesen

Gehwegparken und Barrierefreiheit

Teil B: Vollzugsdefizite im Straßenverkehrsrecht

Es gibt in Bremen aktuell kaum eine Frage, die so die Gemüter erhitzt wie das Parken von Kfz in den Wohngebieten. Dabei stellen sich Fragen wie diese: Wem hilft das Bewohnerparken? Ist das Parken auf Gehwegen zulässig? Und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen? Welche Rechte haben Fußgänger:innen? Die Debatte ist sowohl auf Seiten der Befürworter als auch auf Seiten der Gegner einer nachhaltigen Verkehrswende von Vermutungen und unbelegten Behauptungen geprägt. Grund genug, in einer Serie von Beiträgen auf Bremenize sich die verbindlichen Festlegungen des Straßen- und Verkehrsrechts anzuschauen. Gehwegparken und Barrierefreiheit weiterlesen

Entrümpelung des Bremer Radverkehrs-Werkzeugkastens

Bremen hat eine lange Geschichte der Entwicklung von verkehrspolitischen Instrumenten, die nachweislich mehr Menschen zum Radfahren ermutigen und befähigen. Der erste deutsche Radweg wurde hier 1897 gebaut, Fahrradstraßen wurden in Bremen in den 1970er Jahren erfunden, ebenso wie das Radfahren gegen die Fahrtrichtung auf Einbahnstraßen. In jüngerer Zeit werden Fahrradmodellquartiere entwickelt und Radspuren mit durchgezogener Trennlinie gebaut.

Zwei Arten von FahrradfahrerInnen in Bremen

Aber es gibt ein „Werkzeug“, das sich als besonders wenig hilfreich erwiesen hat. In Bremen wird es zwar genutzt, ist aber vom Namen her weitgehend unbekannt. In vielen Ländern ist es als sogar als für die Förderung des Fahrradfahrens schädliche Idee anerkannt, denn dahinter steht eine Theorie, die eine Reihe von Ländern um Jahrzehnte zurückgeworfen hat.  Es nennt sich „Vehicular Cycling“ (VC). Entrümpelung des Bremer Radverkehrs-Werkzeugkastens weiterlesen

Gehwegparken und Barrierefreiheit

Teil A: Straßenrecht

Öffentlicher Raum ist in historisch gewachsenen Städten ein knappes Gut. Immer mehr immer größere Kraftfahrzeuge konkurrieren um den gleichbleibenden Platz. Zugleich werden durch Autos andere, mindestens ebenso berechtigte Nutzungen aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Inzwischen formiert sich dagegen in Bremen politischer und auch rechtlicher Widerstand von Umweltverbänden, Bürger- oder Stadtteilinitiativen wie BUND, Nabu, ADFC, VCD, FUSS e.V., Forum Verkehrswende Neustadt, Autofreier Stadtraum und Bündnis Verkehrswende. Außerdem haben Bewohner mehrerer Bremer Wohnstraßen gegen die Stadtverwaltung Klage wegen Untätigkeit erhoben. Denn diese geht nicht oder nur zögerlich gegen illegales Gehwegparken vor. Ein weiterer „Stein des Anstoßes“ sind E-Roller auf den Gehwegen. Im Sommer 2020 hat sich in Bremen ein sehbehinderter Mann schwer verletzt, weil er über Scooter gestolpert ist. Auch er hat Klage gegen die Verwaltung erhoben, die ihren Schutzpflichten nicht nachgekommen sei.

Bild zeigt einen Gehweg mit einer Efeuhecke und einer Passantin, die sich an einem, den Gehweg bis auf ca 70 cm zuparkenden SUV durchzwängt.
Nicht Barrierefrei: Gehwegparken in der Mindener Straße in Bremen-Peterswerder (Foto: Olaf Dilling)

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