In unserem Beitrag zum Gehwegparken vom Januar 2021 hatten wir auf eine beim Verwaltungsgericht Bremen anhängige Klage gegen das illegale aufgesetzte Gehwegparken aufmerksam gemacht. Nun gibt es ein Urteil: Es wurde am 22.2.22 veröffentlicht und gibt den Kläger*innen u.a. darin recht, dass das (nicht per Beschilderung genehmigte) aufgesetzte Gehwegparken rechtswidrig ist und dass sich Falschparkende nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen können. Greifen die Behörden jetzt endlich durch?
Biebricher Straße, Bremen; Foto: Wolfgang Köhler-Naumann
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