Archiv der Kategorie: Verkehrsrecht

Angewiesen auf das Auto?

Angewiesen auf das Auto: Wer ist es und welche Ansprüche ergeben sich daraus?

Die Parksituation in Bremen ist an vielen Stellen ein Graus: Viele Autofahrer*innen stellen ihre Fahrzeuge an den unmöglichsten Stellen ab – ganz egal, ob dadurch andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet werden oder ob sie den Verkehrsfluss beeinträchtigen. In Diskussionen darüber wird oft das Argument “Aber ich bin angewiesen auf mein Fahrzeug – das muss ja irgendwo stehen!” verwendet. Doch wer ist das wirklich?

Bei der Antwort auf diese Frage unterscheide ich zwischen den Menschen, die glauben, sie seien auf ein Fahrzeug angewiesen und jenen, die wirklich einen rechtlichen Anspruch auf Sonderregelungen beim Parken haben. 


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Barrierefreiheit (Teil 3): Teilhabe am Fahrzeugverkehr

Einleitung

Die Stadt Bremen steht vor einer großen Herausforderung. Sie muss öffentliche Verkehrsräume inklusiv gestalten und dabei eine gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten ermöglichen. Dies folgt aus der UN-Konvention über die Rechte Behinderter (UN-BRK), die sich in Gesetzen des Bundes und Bremens niedergeschlagen hat (siehe Teil 1). Das Anliegen einer Mobilität für Alle wurde in den letzten hundert Jahren seit der Massenmotorisierung nach dem Ersten Weltkrieg bis ins 21. Jahrhundert  vernachlässigt. Denn das Maß aller Dinge in der Verkehrs- und Stadtplanung war lange Zeit das Automobil, nicht der Mensch mit allen seinen physischen und mentalen Möglichkeiten.

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Gehwegparken und Barrierefreiheit

Teil B: Vollzugsdefizite im Straßenverkehrsrecht

Es gibt in Bremen aktuell kaum eine Frage, die so die Gemüter erhitzt wie das Parken von Kfz in den Wohngebieten. Dabei stellen sich Fragen wie diese: Wem hilft das Bewohnerparken? Ist das Parken auf Gehwegen zulässig? Und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen? Welche Rechte haben Fußgänger:innen? Die Debatte ist sowohl auf Seiten der Befürworter als auch auf Seiten der Gegner einer nachhaltigen Verkehrswende von Vermutungen und unbelegten Behauptungen geprägt. Grund genug, in einer Serie von Beiträgen auf Bremenize sich die verbindlichen Festlegungen des Straßen- und Verkehrsrechts anzuschauen. Gehwegparken und Barrierefreiheit weiterlesen

Gehwegparken und Barrierefreiheit

Teil A: Straßenrecht

Öffentlicher Raum ist in historisch gewachsenen Städten ein knappes Gut. Immer mehr immer größere Kraftfahrzeuge konkurrieren um den gleichbleibenden Platz. Zugleich werden durch Autos andere, mindestens ebenso berechtigte Nutzungen aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Inzwischen formiert sich dagegen in Bremen politischer und auch rechtlicher Widerstand von Umweltverbänden, Bürger- oder Stadtteilinitiativen wie BUND, Nabu, ADFC, VCD, FUSS e.V., Forum Verkehrswende Neustadt, Autofreier Stadtraum und Bündnis Verkehrswende. Außerdem haben Bewohner mehrerer Bremer Wohnstraßen gegen die Stadtverwaltung Klage wegen Untätigkeit erhoben. Denn diese geht nicht oder nur zögerlich gegen illegales Gehwegparken vor. Ein weiterer „Stein des Anstoßes“ sind E-Roller auf den Gehwegen. Im Sommer 2020 hat sich in Bremen ein sehbehinderter Mann schwer verletzt, weil er über Scooter gestolpert ist. Auch er hat Klage gegen die Verwaltung erhoben, die ihren Schutzpflichten nicht nachgekommen sei.

Bild zeigt einen Gehweg mit einer Efeuhecke und einer Passantin, die sich an einem, den Gehweg bis auf ca 70 cm zuparkenden SUV durchzwängt.
Nicht Barrierefrei: Gehwegparken in der Mindener Straße in Bremen-Peterswerder (Foto: Olaf Dilling)

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