Offener Brief an die Landesregierung Bremens gegen das Falschparken

Im Rahmen der Ersten Bundesweiten Falschparker-Aktionswoche hat das Bremer Bündnis für die Verkehrswende gestern, Donnerstag, den 31. Mai 2018,  den nachfolgend veröffentlichten Brief an Mitglieder der Landesregierung des Bundeslandes Bremen gesandt.

an den Senator für Inneres Herrn Mäurer,

an den Bürgermeister der Stadt Bremen Herrn Dr. Sieling,

an den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Herrn Dr. Lohse

Bremen, den 30. Mai 2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Herren Senatoren,

hiermit protestieren wir in aller Form gegen die gängige Praxis innerhalb der Bremer Verwaltung, das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen in Bremen zu tolerieren. Das Parken auf Gehwegen ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht gestattet. Gehwege sind öffentlicher Raum, den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten, und kein privater Parkraum.

Im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Land Bremen bekennt sich der Senat den dort genannten Zielen.

Artikel 9 der UN-BRK fordert von den Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen eine volle Teilhabe zu ermöglichen. Die volle Teilhabe bedarf neben anderen Handlungsschritten der Beseitigung von Zugangshindernissen und Barrieren. Dies schließt den öffentlichen Verkehrsraum mit ein.

Die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit ist von den Vertragsstaaten sicherzustellen: sie ist für behinderte Menschen eine Voraussetzung, Teilhabe auch tatsächlich leben zu können (Artikel 20).

Warum setzt das Ordnungsamt Bremen diese Bekenntnisse der Politiker und Verbände für eine barrierefreie Mobilität in Bremen nicht konsequent um?

Wir fordern, dass das Ordnungsamt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung die geltende Gesetzeslage und Verordnungen anwenden und geltendes Recht in Bremen umsetzen.

Als Innensenator der Stadt Bremen sehen wir Sie, Herr Senator Mäurer, in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die städtischen Ämter im Sinne des geltenden Rechts agieren.

Dies bedeutet, dass das Ordnungsamt ab sofort von der Praxis abrückt, sich unter Berufung auf den möglichen Ermessensspielraum und den sog. Opportunitäts-grundsatz auf einen lediglich bestehenden „Richtwert“ zu beziehen und das rechtswidrige Parken auf Gehwegen und in sog. „5-Meter-Zonen“ nicht konsequent zu ahnden. Richtwerte sind einzuhalten.

Eine freie Auslegung der Toleranzen der Richtwerte sind nicht vertretbar insbesondere, wenn dadurch die Lebensqualität der anderen Verkehrsteilnehmeri*innen eingeschränkt ist. Das Ermessen darüber, was „passierbare Gehwege“ sind, hat sich grundsätzlich nach den vorliegenden Beschlüssen und den Anforderungen an eine barrierefreie Mobilität zu richten.

Das Parken auf Gehwegen ist ohne bestehende Markierungen nicht gestattet und erst eine Gehwegbreite von mindestens 2 Metern ermöglicht eine barrierefreie Mobilität.

Seit Jahren weisen Ortsämter, Beiräte, Bürgerinnen und Bürger Ihr Ordnungsamt auf teilweise erhebliche Regelverstöße hin. Auch diverse Presseberichte thematisieren immer wieder, dass vor allem mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder durch zugeparkte Gehwege massiv an einer gleichberechtigten Teilhabe und Nutzung der Verkehrsräume gehindert werden.

Die offensichtliche Duldung des Falschparkens fördert das Fortschreiten eines falschen, aber trotzdem als so empfundenen Gewohnheitsrechts.

Die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen die Parkvorschriften ist unentbehrlich, um rücksichtsloses und gefährliches Parken zu verhindern und trägt zu einem funktionierenden Parkraummanagement bei.

Andere Verkehrsteilnehmer*innen profitieren ebenfalls davon: Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Lieferverkehr, Radverkehr, Kinder, ältere und generell mobilitätseingeschränkte Menschen.

Bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, sind zur Verhinderung von Parkverstößen keine alleinige und an jeder Stelle mögliche Lösung, weil auch hier öffentlicher Raum verschwendet wird und weitere vermeidbare Hindernisse für andere Verkehrsteil-nehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entstehen.

Zudem werden Lücken solcher Hindernisse in der lokalen Mobilitätskultur als „kostenlose Parkflächen überall dort, wo kein Hindernis ist“ falsch verstanden.

Wir fordern Sie hiermit – ebenso respektvoll wie nachdrücklich – auf, dafür zu sorgen, dass die innerhalb Ihrer Verwaltung zuständigen Ämter die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Bekenntnisse der zuständigen politischen Gremien zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Land Bremen sofort und konsequent umsetzen.

Hochachtungsvoll

Bremer Bündnis für die Verkehrswende (Landesverbände des BUND e.V. , VCD e.V., ADFC e.V. und FUSS e.V.)