Illegales Parken mit Polizeischutz

Seit dem Sommer 2017 hat es in unserer endlosen Geschichte um den auf dem Gehweg in der Wachmannstraße parkenden Firmenwagen des dortigen Schlüsseldienstes keine Wende zum Besseren gegeben. Der Wagen parkt nach wie vor zu jeder Tages- und Nachtzeit auf dem Gehweg direkt auf dem Blindenleitstreifen und über einem Orientierungspunkt für Sehbehinderte.

Beweisaufnahme durch Beiratsmitglieder

Nachdem in den Sommerferien durch die Betriebsferien eine Zeitlang kein gelbes Hindernis zu sehen war, ging es nach den Ferien wieder wie gewohnt weiter. Die Polizei wurde zum wiederholten Male auf diesen eklatanten Verkehrsverstoß hingewiesen, auch von Beiratsmitgliedern. Doch die Polizei schien dies nicht so recht glauben zu wollen. Da kann ja jeder kommen! Eine Überprüfung – z.B. durch den täglich im betreffenden Bereich umherradelnden Kontaktbeamten – konnte oder wollte man nicht vornehmen. Die Sprecherin des Beirats Schwachhausen erstattete dann Anzeige. Sie erhielt die Auflage der Polizei Beweisfotos zu machen, mit Datum und Uhrzeit und nicht nur das: Man bräuchte für jeden Verstoß zwei Fotos, teilte man ihr mit und zwar im Abstand von vier Minuten, sonst sei das kein Beweis fürs Parken. Ein Blick in die StVO zeigt jedoch, dass dies eine überflüssige Maßnahme ist. Sagt § 12 Abs.2 doch ganz klar: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt.“ Das bloße Verlassen des Fahrzeugs reicht also aus. Ein Foto des leeren Autos ohne Fahrer würde also ausreichen. Brav machte die Kommunalpolitikerin ihre Fotos – Klick …. 4 Minuten Warteizeit … Klick. Jedes Mal – und das war oft. Alle Fotos wurden an das Polizeirevier Schwachhausen weitergeleitet. Es passierte – nichts.

13. Januar & 4. Januar

Anhörungsbogen als Ansporn?

Auf Anfrage teilte man der Anzeigenerstatterin dann vor einigen Wochen mit, dass ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschickt worden sei. Das Ergebnis ist erstaunlich. Jetzt parkt er noch häufiger und noch länger – sogar tagelang auf dem Gehweg und blockiert behinderten Menschen den Zugang zur Straßenbahn.

8. Januar 19.30 Uhr & 22.15 Uhr

Oft muss die Straßenbahn so halten, dass der hintere Bereich gar nicht mehr im Haltestellenbereich zum Stehen kommt. Inzwischen folgen auch andere AutofahrerInnen seinem Beispiel.

9. Januar 2018. 11.58 Uhr & 19.05 Uhr

Was geht da vor?

Die Polizei hat – aus welchen Gründen auch immer – dem behindernden und gefährdenden illegalen Parken an dieser Stelle Vorschub geleistet. Der Schlüsseldienst kann sich anscheinend darauf verlassen, dass nicht eingegriffen wird und das weiß er auch, wie man sieht. Auf das Recht auf sichere Teilnahme am Straßenverkehr für Behinderte wurde ausgehebelt und einem Kleinunternehmer die Lizenz zum Falschparken erteilt. Da helfen auch keine engagierten BürgerInnen, keine Fotos oder Anzeigen. Auch Hinweise von Ortsbeirat und Sozialausschuss verhallen ungehört.

Die spannende Frage bleibt: Wo liegt der Schlüssel zu dieser Farce?

9 Gedanken zu „Illegales Parken mit Polizeischutz

  1. Der Senator für Inneres hat einen Bürgerbeauftragten. So wie ich seine Funktion verstehe, ist sie genau für solche Konflikte geschaffen.
    „Eine wesentliche Aufgabe des Bürgerbeauftragten besteht darin, Kontakte zu den jeweils konkret zuständigen Organisationseinheiten bzw. nachgeordneten Stellen zu vermitteln. Auch finden Kritik und Lob immer ein offenes Ohr.“
    Nicolai.Roth@inneres.bremen.de
    Vielleicht ergibt sich daraus was.

  2. Variante 1

    Nach § 46 OWiG kommt vom OWiG zur StPO.
    Nach 406e StPO hat man als Verletzter Anspruch auf Akteneinsicht, soweit man ein „berechtigtes Interesse darlegt“.
    nach Abs. 3 ebenda geht die Akteneinsicht auch ohne Anwalt.

    Also fraglich: bist Du Verletzte (im Sinne von Betroffene?) – wurdest Du behindert oder gefährdet?
    Kannst Du ein berechtigtes Interesse darlegen?
    Man könnte dies damit begründen, dass der rechtwidrige Zustand noch nicht abgestellt wurde, sondern beharrlich immer wieder auftaucht.

    Wenn’s gut läuft, bekommst Du mit dem skizzierten Weg Akteneinsicht. Dann würden sich daraus wahrscheinlich weitere Schritte ergeben.
    Eine Ablehnung des Antrages müsste m. E. schriftlich erfolgen oder sogar beschieden werden –> dann würden sich aus einer Ablehnung ggf. ebenfalls weitere Schritte ergeben.

    Variante 2
    Beim nächsten Mal schriftliche Anzeige beim Ordnungsamt erstattten.

  3. Ach, die Polizei ist doch Teil des Problems., wie soll die dann die Lösung sein?

    Habt ihr euch schon mal an die Lokalzeitung gewendet? Ich mag diese Aufreger-Artikel nicht, aber sie wirken doch häufig erstaunlich gut. Ein Schlüsseldienst, der als behindertenfeindlich ist, dürfte die Lokalredaktion interessieren. Das sollte man nur sein lassen, wenn die eine klare Parken-überall-und-umsonst-Linie fahren.

    1. Lieber Norbert, ich habe mehrfach die Lokalpresse schriftlich und mündlich informiert und den Sachverhalt auch in öffentlichen Sitzungen des Beirats angesprochen, bei dem Pressevertreter anwesend waren. Resultat: keine einzige Zeile.

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