Hey Hey, My My

Hier ist ein Beitrag für alle, die ihren Rock’n Roll gerne laut hören:

Verbotenes Blau


Wer öfters unseren Blog besucht, dürfte sich an den Bericht über die Aktion einer Bürgerinitiative in dem Bremer Stadtteil Neustadt vom vergangenen September erinnern.

Nach wiederholten ergebnislosen Versuchen, offizielle Stellen zum Eingreifen zu bewegen, hatten Anwohner eine blaue Fahrbahnmarkierung in einem der unübersichtlichen Einmündungsbereiche zweier Straßen angebracht, um den Verkehr zu verlangsamen.

Innerhalb weniger Tage und ohne dem lokalen Beirat Gelegenheit zu geben sich zu äußern hatte die Behörde verlauten lassen, dass die Farbe unverzüglich entfernt werde, da sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße und Autofahrer verwirre.

Ein Leser unseres Blogs schickte nun vor kurzem dieses Foto von der Strecken eines Radschnellweges in Göttingen an die Initiative:

Erlaubtes Blau

Zur Erinnerung: hier sind einige der in Presseberichten und Briefen getätigten Aussagen vonseiten des Bremer Verkehrssenators, bzw. vonseiten des ihm nachgeordneten Amtes für Straße und Verkehr:

  • Brief des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 14.07.2016 in Sachen „Neustadt Lahnstraße, blaue Farbmarkierung, Auszug: „Im Straßenverkehr zu verwendende Markierungen sind rechtlich explizit in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und festgelegt. Durch die in der StVO festgelegten Arten von Markierungen wird den Verkehrsteilnehmenden ein klares Signal gegeben, wie sie sich an der jeweiligen Stelle zu verhalten haben.“ Und weiter: “…können aufgrund von Uneindeutigkeiten zu verschiedensten Problemen führen, …“
  • Weserreport, 17.07.2016, „Blaue Kreuzung soll wieder weg“, Aussage H. Tittmann (Sprecher des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr) gem. Redaktion: In Deutschland kenne man keine blauen Markierungen. „Das lenkt ab und kann sogar lebensgefährlich sein“, meint er. „… die Kommune unter Umständen haftbar“. Und: „Das ASV sei aus rechtlichen Gründen gezwungen, die Farbe wieder zu entfernen“.
  • SAT 1 regional, 18.07.2016, Anwohnerinitiative „Blaue Kreuzung“, Aussage H. Tittmann gemäß Redaktion: „Die Stadt verzichtet auf rechtliche Schritte, denn eigentlich war die blaue Farbe ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und so auf deutschen Straßen nicht vorgesehen“.

 Das obige Foto aus Göttingen belegt nun unzweifelhaft, dass wir in Deutschland entgegen obigen Aussagen doch blaue Fahrbahnmarkierungen kennen und einsetzen!

Nun ist die aber Frage, woher letztlich die oben zitierten Fehlinformationen rühren, und wer ein Interesse an deren Verbreitung hat …

Übrigens: Die Kosten des aufwändig von der Stadt durchgeführten Rückbaus in Höhe von ca. 10.000 EUR wurden von den Anwohnern beglichen.

Wie dichtete einst Neil Young?

They give you this, but you pay for that.

 Viel Spaß

Ein Gedanke zu „Hey Hey, My My

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