Fortsetzung Schilda 2.0: Verurteilung wegen richtigen Parkens (???)

Mein Auto ist der blaue Kastenwagen im rechten Bildhintergrund. Hier der Zustand, nachdem der vorher linksseitig geparkte Lastwagen weggefahren war und rechts- wie linksseitig, so „wie gewohnt“ bereits ganz fix Autos wieder auf beiden Gehwegen aufgesetzt abgestellt worden waren.

Bevor ich mein Auto abstellte, hatte  ich mich vergewissert, dass für Rettungsfahrzeuge (Leiterwagen Feuerwehr etc.) weiterhin gut ausreichend Platz war, (d.h. Berücksichtigung der normgemäßen Schleifkurven plus Sicherheitszuschlag), um durch die Straße ungehindert hindurch zu kommen.

Ich hielt diese Voraussicht für  erforderlich, da die Straße – die Gehwege und die Fahrbahn –  an diesem Tag wie fast immer von den Fahrer*innen stark eingeengt war, nämlich durch unbedacht oder auch rücksichtslos beiderseits (wohlgemerkt: illegal) halbseitig auf den Gehwegen abgestellte Autos.

Dennoch entdeckte ich am Abend des 27.4., dass mein somit rechtskonform geparktes Auto abgeschleppt worden war, obwohl sich im Verlaufe des Tages eine Besatzung eines Streifenwagens von der Rechtmäßigkeit meines Parkens überzeugt hatte und ich sie gebeten hatte, das Revier und die Kolleg*innen zu unterrichten-.
Ich lehne es ab, das geforderte Bußgeld für die von mir begangene „Ordnungswidrigkeitrichtigkeit“ zu bezahlen ebenso wie die Kosten des Abschleppens. Daher nun die Ladung zur Verhandlung.
Die öffentliche Verhandlung findet statt am 16. Okt. 2018 um 9:00 im Gerichtsgebäude Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, Saal 451.
Der Vorgang insgesamt ist meinerseits durch Fotos mit Zeitstempel dokumentiert. Meine Interessen werden vertreten von dem Anwaltsbüro Dr. Kettler, Kiel, das in Fuß- und Fahrradverkehrsangelegenheiten sehr erfahren ist.

10 Gedanken zu „Fortsetzung Schilda 2.0: Verurteilung wegen richtigen Parkens (???)

  1. Danke und herzlichen Glückwunsch.

    Du hast ja wahrscheinlich vorher Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingereicht und dieser Widerspruch ist wahrscheinlich abgelehnt worden.

    Wenn das so war, hat die Behörde, die den Widerspruch abgelehnt hat, auch schon gepennt und die Polizeibeamtinnen dürften sich durch die Ablehnung irrtümlich in ihrer Ansicht bestätigt gefühlt haben.

    1. … die Verhandlung fand gestern statt und endete mit meinem Freispruch, Kostenübernahme durch den Staat. Sobald das Urteil, das mir in allen Punkten Recht gab vorliegt, werde ich genauer berichten. Erstaunlich fand ich, wie wenig die Polizeibeamtinnen die Rechtslage kannten und wirklich überrascht war ich, dass sie von vorn herein eine sehr ablehnende Haltung der Verhandlung gegenüber zeigten.

    1. Danke Norbert, das hat geholfen :-): Freispruch mit Kostenübernahme durch den Staat. Sobald das Urteil vorliegt, berichte ich Näheres.

      1. Würde mich vor allem über den Wortlaut des Urteils freuen., da mich die genaue Argumentation des Gerichts interessiert.

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