Schilda 2.0: Juhu, wir dürfen legal parken

Gute Nachrichten für alle Verkehrs-Initiativen in Bremen: Wer hätte das gedacht? War nicht der Rechtsstaat in Bremen längst demontiert? Nein, ein Amtsrichter hat jetzt entschieden: Legal geparkte Autos dürfen nicht abgeschleppt werden. 2018-10-22 WK Legal geparkt und trotzdem abgeschleppt – Bremen Südost_ Stadtteil-Kurier – WESER-KURIER

 Wird nicht überall illegal geparkt? Auf den Fußwegen, den Radwegen, in Einmündungen, im Bürgerpark, you name it?

 

Immer hübsch illegal auf dem Radweg parken: Bremen Steintor (Sielwall) (Foto: Beatrix Wupperman)


Illegal in der Bremer Neustadt (Foto: Beatrix Wupperman)

Und wurde da nicht in der Neustadt das legal mit allen vier Reifen auf der Fahrbahn geparkte Auto des unbescholtenen Bürgers Wolfgang K-N kurzerhand abgeschleppt, weil es die anderen 58 – illegal beidseitig aufgesetzt – Parkenden in der Ausübung ihrer rechtswidrigen Handlung behinderte? Oder genauer laut Urteil: „Weil das Kfz der örtlichen Entsorgungsbetriebe die Stelle nicht passieren konnte.“ 


Parken in der Neustadt, ganz hinten rechts das einzige legal geparkte Auto, dass dann abgeschleppt wurde.

Der Tathergang

Wolfgang K-N hatte morgens sein Auto ordnungsgemäß rechts mit allen vier Rädern auf der Fahrbahn geparkt, am Nachmittag parkten ihm gegenüber andere Fahrzeuge halbseitig auf dem Bordstein. Daraufhin wurde es zu eng für die Müllabfuhr. „Die um 17:10 hinzugezogenen Polizeibeamten (…) ordneten daraufhin an, dass allein das Fahrzeug des Betroffenen einer Abschleppmaßnahme unterzogen wurde. Die linksseitig abgestellten Fahrzeuge wurden auf ihrer Position belassen.“

 „Er stand anders als alle anderen.“ So lautete die Begründung der Polizei für das Abschleppen des vorschriftsmäßig abgestellten PKWs. Ach so

Freispruch 1. Klasse

Für den Richter war klar: „Die Zeugen (damit meinte er die beiden Polizistinnen) haben sich nicht an das Gesetz gehalten.“ Und entschied: „Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.“ Denn, so die Urteilsbegründung, „Am Tatort gibt es kein Verkehrszeichen 315, das das halbseitig aufgesetzte Parken/Halten auf dem Bordstein anordnet. Auch eine Parkflächenmarkierung auf dem rechten Gehweg durch parallel zur Bordsteinkante verlaufende weiße Linie ohne Zeichen 315 ist nicht vorhanden.“ Jawoll, so isses

 Bremen ist nun keine Bananenrepublik mehr, Richter sprechen Recht, die Sichtweise der Polizistinnen wird korrigiert, legales Parken ist kein Fehlverhalten mehr. Au ja, genau

Und wie geht es weiter? 

Werden denn jetzt die 58 Autos abgeschleppt? Gestern standen sie noch da. Schade