“The Law Is An Ass”, Said Alice.

The on-going local spat between citizen activists and the Bremen authorities in Neustadt took another twist last week, as the former tried their hand at legal parking, and the latter responded with the, umm, full weight of the law.

The Alice in Wonderland, parallel universe reality, reared its head in Biebricherstrasse, where last year the same group of citizens were punished for trying to calm local traffic. This time, they chose to park two cars legally by leaving them on the roadside, rather than on the pavement where all other cars illegally park.

According to Bremen policy documents, this should have been the turning point for the city to finally enforce its stated goals. For example the Transport Development Plan states on page 169:

“Parking bans should be strictly enforced by intensified traffic monitoring to deal with conflicts caused by illegally parked vehicles on footpaths and cyclingways.”

Neustadt’s Model Cycle Neighbourhood plan, which recently won federal funding, states that:

“..in the future the illegal parking will be prevented.”

Illegal in Neustadt or how to block pavements successfully

The action took place on 26th April, when residents took the rare chance – illegal parking on both sides of the street is the norm – to park two cars legally, following a removals van visit to a neighbour. The next day, a police car appeared, its occupants asking the activists to remove their legally parked cars. One was moved, as it protruded a few inches into a junction. But the other stayed.  Within a few hours, it was gone, towed away and impounded in the Bremen Wonderland for Legally Parked Cars. Also known as Abschleppdienst Bremen Woltmershausen. We can be pretty certain that, as we write – and as you read – all the other illegally parked cars in Biebricherstrasse will be sleeping soundly, safe in the knowledge that the law is behind them.

 

14 thoughts on ““The Law Is An Ass”, Said Alice.

  1. Gibt’s schon was neues? Wurde Widerspruch eingelegt? War der Widerspruch erfolgreich?

    1. Hallo Karsten,

      das Verfahren läuft, mein Widerspruch ist eingereicht. Sobald es etwas Neues gibt, werde ich es umgehend posten

      Viele Grüße
      Wolfgang

        1. Hallo Karsten,

          bislang keinerlei Bewegung vonseiten Stadtamt; weder was die Forderung bzgl. Ordnungsgeld angeht noch was die Ersatzvorwegnahme (Klartext: Kosten für das Abschleppen des Autos) angeht.

          Viele Grüße
          Wolfgang

          1. Hallo Karsten, und alle, die diesen Vorgang verfolgen,

            hier ein kurzer “Fortschritts”bericht: Kürzlich hat das Gericht hat mir freundlich und mit Hinweis auf mir angesichts der ihm vorliegenden Beweisunterlagen seiner Meinung nach drohenden deutlichen Kosten angeraten, von weiteren Schritten abzusehen. Diesem Rat bin ich nicht gefolgt, da ich -nach Rücksprache mit sachkundigen Menschen- die Beweislage nach wie vor als klar zu meinen Gunsten sprechend werte, d.h. das Parken des von mir geführten Wagens auf der Fahrbahn am rechten Gehwegrand war in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt konform mit den Bestimmungen der StVO. Fortsetzung folgt.

            Beste Grüße

        2. Hallo Karsten,

          in dieser Angelegenheit tut sich nun wieder etwas: am 16.10. kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung. Schau doch mal in den Post “Fortsetzung Schilda 2.0 in Bremen”

  2. Lieber Karsten, der Sachverhalt ist eindeutig: Geparkt werden darf in der Biebricher nur mit allen vier Reifen auf der Straße. Da die Straße sehr schmal ist und insofern nur auf einer Seite legal geparkt werden kann, sonst kommt keiner mehr durch, es aber viel mehr Autos als legale Plätze in der Straße gibt, haben sich die AnwohnerInnen (und die Einkaufenden in der Pappelstraße) angewöhnt, beidseitig aufgesetzt zu parken, siehe mein Foto. Jetzt hatte es ein (bzw. sogar zwei Autos, das zweite ist aber vor dem Abschleppen weg gefahren) Autobesitzer gewagt, legal zu parken. Die Polizei hat abgeschleppt. So einfach, so dumm.

    Der abgeschleppte Autobesitzer hat sich einen Anwalt genommen, das Ganze wird ein juristisches Nachspiel haben. Diese “Anekdote” ist aber auch ein Zeichen dafür, dass hier aus politischen Gründen illegal Parkende in Bremen immer noch geduldet werden. Zum Nachteil aller anderen, die z.B. ihre Fuß- und Radwege gerne ordentlich nutzen würden.

    1. Danke für die Erläuterung: dann wäre meine Ferndiagnose: wenn neben dem – auf der Fahrbahn parkenden – Auto noch 3 m Platz geblieben sind (und natürlich die obligatorischen 5 m zur Kreuzung etc.), war das Abschleppen rechtwidrig.

      Aber wenn auf der einen Straßenseite schon ein Auto parkt und das zweite Auto stellt sich zum Parken auf die andere Seite, aber es bleiben keine 3 m mehr dazwischen, dann parkt das zweite Auto eben nicht mehr legal.

      Und damit es keine Missverständnisse gibt: selbstverständlich ist das aufgesetzte Parken zum Einhalten der 3 m ebenfalls nicht legal (wenn nicht ausdrücklich erlaubt).

      1. Hallo Karsten, ja, das Ganze hat einige recht technische Aspekte: Fahrbahn- und Fahrgassenbreiten, Schleppkurven für Feuerwehrfahrzeuge, Abstände zu anderen abgestellten Fahrzeugen, zeitliche Folgedes Abstellens der Autos , etc. Ich denke, dass wir all diese Aspekte bedacht haben und nun harren wir erst einmal der Dinge (d.h. der Schreiben), die vonseiten der Ordnungsbehörden bei uns dazu eingehen werden. Wir werden hier im Blog berichten.

  3. nette Anekdote, aber irgendwie fehlen mir Informationen zum Sachverhalt: Hat die Polizei einen Fehler gemacht? Dann werden wir ja hier in den Kommentaren bestimmt in ein paar Wochen von einem erfolgreichen Widerspruch des Fahrers / Halters lesen können. Oder stand der Wagen vielleicht doch nicht ganz korrekt (und der Fahrer/Halter ärgert sich lediglich, dass andere, die noch “falscher” geparkt haben, nicht abgeschleppt worden sind)?

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