Alle Beiträge von Olaf Dilling

Barrierefreiheit (Teil 3): Teilhabe am Fahrzeugverkehr

Einleitung

Die Stadt Bremen steht vor einer großen Herausforderung. Sie muss öffentliche Verkehrsräume inklusiv gestalten und dabei eine gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten ermöglichen. Dies folgt aus der UN-Konvention über die Rechte Behinderter (UN-BRK), die sich in Gesetzen des Bundes und Bremens niedergeschlagen hat (siehe Teil 1). Das Anliegen einer Mobilität für Alle wurde in den letzten hundert Jahren seit der Massenmotorisierung nach dem Ersten Weltkrieg bis ins 21. Jahrhundert  vernachlässigt. Denn das Maß aller Dinge in der Verkehrs- und Stadtplanung war lange Zeit das Automobil, nicht der Mensch mit allen seinen physischen und mentalen Möglichkeiten.

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Gehwegparken und Barrierefreiheit

Teil B: Vollzugsdefizite im Straßenverkehrsrecht

Es gibt in Bremen aktuell kaum eine Frage, die so die Gemüter erhitzt wie das Parken von Kfz in den Wohngebieten. Dabei stellen sich Fragen wie diese: Wem hilft das Bewohnerparken? Ist das Parken auf Gehwegen zulässig? Und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen? Welche Rechte haben Fußgänger:innen? Die Debatte ist sowohl auf Seiten der Befürworter als auch auf Seiten der Gegner einer nachhaltigen Verkehrswende von Vermutungen und unbelegten Behauptungen geprägt. Grund genug, in einer Serie von Beiträgen auf Bremenize sich die verbindlichen Festlegungen des Straßen- und Verkehrsrechts anzuschauen. Gehwegparken und Barrierefreiheit weiterlesen

Gehwegparken und Barrierefreiheit

Teil A: Straßenrecht

Öffentlicher Raum ist in historisch gewachsenen Städten ein knappes Gut. Immer mehr immer größere Kraftfahrzeuge konkurrieren um den gleichbleibenden Platz. Zugleich werden durch Autos andere, mindestens ebenso berechtigte Nutzungen aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Inzwischen formiert sich dagegen in Bremen politischer und auch rechtlicher Widerstand von Umweltverbänden, Bürger- oder Stadtteilinitiativen wie BUND, Nabu, ADFC, VCD, FUSS e.V., Forum Verkehrswende Neustadt, Autofreier Stadtraum und Bündnis Verkehrswende. Außerdem haben Bewohner mehrerer Bremer Wohnstraßen gegen die Stadtverwaltung Klage wegen Untätigkeit erhoben. Denn diese geht nicht oder nur zögerlich gegen illegales Gehwegparken vor. Ein weiterer „Stein des Anstoßes“ sind E-Roller auf den Gehwegen. Im Sommer 2020 hat sich in Bremen ein sehbehinderter Mann schwer verletzt, weil er über Scooter gestolpert ist. Auch er hat Klage gegen die Verwaltung erhoben, die ihren Schutzpflichten nicht nachgekommen sei.

Bild zeigt einen Gehweg mit einer Efeuhecke und einer Passantin, die sich an einem, den Gehweg bis auf ca 70 cm zuparkenden SUV durchzwängt.
Nicht Barrierefrei: Gehwegparken in der Mindener Straße in Bremen-Peterswerder (Foto: Olaf Dilling)

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Bremer Protected Bike Lanes: Geht nich gib’s nich!

Nach Corona (2): Wann bekommt Bremen geschützte Radfahrstreifen?

Kurz vor Ausbruch der Pandemie wurden in Bremen mehrere geschützte Radfahrstreifen („protected bike lanes“) angekündigt. Inzwischen sind wir in Deutschland mitten in der zweiten Welle des Infektionsgeschehens – mit einer Art „lockdown light“. Bereits während der ersten Welle wurden in vielen Städten weltweit und auch in zahlreichen deutschen Städten schnell und unkompliziert Radwege auf mehrspurigen Straßen eingerichtet. Damit haben diese Städte auf die veränderten Bedingungen und auf die veränderten Bedürfnisse ihrer Bürger während der Pandemie geantwortet.

 Dagegen hat Bremen bislang mit keinem einzigen Popup-Radweg auf die Pandemie reagiert.


Berlin, Kottbusser Damm: pop-up bike lane, Foto: Olaf Dilling

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Nach Corona – Zur Zukunft des öffentlichen Raums

Der Schock durch Corona ist in der jüngeren Geschichte nur vergleichbar mit dem der Anschläge des 11. September 2001. In beiden Fällen wurden fast über Nacht neue Regeln und staatliche Befugnisse etabliert. Diesmal geht es zwar nicht um Terrorismusbekämpfung, sondern um Seuchenprävention. Betroffen sind aber auch diesmal fast alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Die Coronakrise wird sich insbesondere auf die zukünftige Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums auswirken. Denn wegen des Infektionsschutzes müssen voraussichtlich auch nach der Phase strenger Ausgangsbeschränkungen auf absehbare Zeit die Abstandsregeln eingehalten werden.

Zu Fuß unterwegs in der Mindener Straße – kein Ausweichen möglich

Noch haben wir es aber in der Hand. Wir können entweder weitere Beschränkungen des öffentlichen Raums zulassen oder durch seine Neuverteilung eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Dies könnte mit einer Verkehrspolitik Hand in Hand gehen, die den Mensch in den Mittelpunkt stellt und zugleich Luftreinhaltung und Klimaschutz besser berücksichtigt. Der Fußgängerverkehr kann gefördert werden, indem auf Gehwegen ausreichend Platz eingeplant wird. Die Kapazitäten des ÖPNV und der Bahn müssen erhöht werden, um Ansteckungsrisiken zu minimieren. Autospuren können für Fahrräder reserviert werden, um Sicherheit und Abstände zu gewährleisten.

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